Veranstaltung: | Vorstandswahlen |
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Tagesordnungspunkt: | 4.3. Wahlverfahren |
Antragsteller*in: | OV Vorstand (dort beschlossen am: 03.01.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.01.2022, 15:04 |
A1: Wahlverfahren
Antragstext
In Einzelabstimmungen:
Wahl: Vorsitzende
offener Wahlgang: Vorsitzende*r
offener Wahlgang: Schatzmeister*in
In Blockwahlwahl
Wahl: 3 Beisitzerinnen
offener Wahlgang: 2 Beisitzer*innen
Die Wahl wird in pseudonyisierter Form über die Plattform Abstimmungsgrün
durchgeführt. Das Ergebnis bedarf der Bestätigung per Urnenwahl. Es gilt das
Frauenstatut und die Mindestquotierung des Kreisvorstands. Sowohl bei
Einzelabstimmungen als auch bei Blockwahl ist im ersten Wahlgang jeweils
gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Im
zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, mindestens jedoch
25 % der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit findet im dritten
Wahlgang eine Stichwahl zwischen den Bewerber*innen mit den meisten Stimmen
statt. Herrscht auch hier Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bei Blockwahl hat jede*r Stimmberechtigte maximal so viele Stimmen wie Plätze zu
vergeben sind. Es können auch weniger Stimmen abgegeben werden. Über die
Reihenfolge der Plätze bis zur Maximalzahl der Beisitzer*innenplätze entscheidet
die Stimmenzahl.
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